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(17.01.2008 / No) P R E S S E M I T T E I L U N G
Wettbewerb "Galerie der Gegenwart" Über die Rügen mehrerer Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren "Galerie der Gegenwart" konnten sich die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz als Ausloberin und der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Saarlandes nicht auf eine gemeinsam Entscheidung einigen, wie dies in den Wettbewerbsbedingungen und -richtlinien vorgesehen ist. Die Wettbewerbsarbeiten, die die in der Auslobung genannten wesentlichen Bedingungen und Forderungen nicht eingehalten haben, hätten nach Meinung der Architektenkammer des Saarlandes mit Blick auf die erwähnten Wettbewerbsrichtlinien von der Beurteilung ausgeschlossen werden müssen. Hervorgehoben werden muss, dass sich die Rügen ausschließlich auf den Verfahrensfehler beziehen und nicht auf die Qualität der Wettbewerbsarbeiten.
Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wurde der Stiftung von der Architektenkammer des Saarlandes vorgeschlagen, die - Preisverleihung auszusetzen - ein neues Wettbewerbsverfahren durchzuführen mit 50 Teilnehmern, die sich aus den Preisträgern und weiteren gelosten Teilnehmern aus dem Kreis der mitwirkenden Büros der ersten Wettbewerbsphase zusammensetzen und in dem insbesondere das Baufeld neu definiert wird - Berufung eines neuen Preisgerichtes, damit die Wahrung der Anonymität der in dem neuen Verfahren eingehenden Planungsvorschläge sichergestellt ist.
Die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz hat sich der Auffassung der Saarländischen Architektenkammer nicht angeschlossen und sieht einen Verfahrensfehler nicht. Der Vorstand der Architektenkammer des Saarlandes bedauert, dass es nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen konnte und damit die Möglichkeiten der Architektenkammer nach den Wettbewerbsrichtlinien erschöpft sind. Es ist nun den Wettbewerbsteilnehmern vorbehalten, ihre Rechte unmittelbar gegenüber der Ausloberin des Wettbewerbes geltend zu machen.
Kammerpräsident Herbert Kiefer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zusammenfassung seiner Aussage in der SZ am 21.12.2007 zu falschen Interpretationen Anlass gibt. Den Teilnehmern, die das Verfahren gerügt haben, ist nicht zu unterstellen, dass es ihnen um die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Situation geht. Auch streiten nicht Architekten mit Architekten. Es geht ausschließlich darum, eine faire Wettbewerbskultur zu sichern, damit auch künftig Auslober und Teilnehmer ein demokratisches Planungsverfahren durchführen und bearbeiten können. Saarbrücken, 21. Dezember 2007
Architektenkammer des Saarlandes
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(19.12.2007 / No) Landes- und BDA-Preis für Architektur und Städtebau 2008 Ministerium für Umwelt und Bund Deutscher Architekten Saarland Ziel des Preises ist die Würdigung vorbildlich gestalteter Bauten im Saarland. Architekt/in und Bauherr/in sollen gemeinsam ausgezeichnet werden, wenn sie sich baukünstlerisch in herausragender Weise der Verantwortung gegenüber dem Ort und der Gesellschaft gestellt haben und dies qualitätvoll umgesetzt haben. Es ist beabsichtigt, einen Preis und darüber hinaus Auszeichnungen zu vergeben. Abgabe oder Zustellung bis spätestens 15. Februar 2008, 15.00 Uhr im Ministerium für Umwelt, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken Die Auslobung kann als pdf-Datei heruntergeladen werden unter http://www.saarland.de/stadt_land.htm oder http://www.bda-saar.de |  |  | | 
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(13.12.2007 / No) TAG DER ARCHITEKTUR 2008 Der kommende „Tag der Architektur" findet am 28./29. Juni 2008 statt. Zum 14. Mal wird zeitgenössische Architektur allen Interessierten zum Betrachten, Erleben und Diskutieren angeboten. Die Teilnahme am „Tag der Architektur" ist für Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner eine hervorragende Gelegenheit, sich und ihr Büro öffentlichkeitswirksam in Szene zu setzen und auf das Leistungsangebot aufmerksam zu machen. Die Bewerbungsfristen für die Teilnahme im Jahr 2008 laufen! Teilnahmeberechtigt im Saarland sind alle Mitglieder von Architektenkammern mit im Saarland realisierten Projekten. Pro Büro können max. zwei Projekte benannt werden. Ausgeschlossen sind Projekte, die bei vorangegangenen „Tagen der Architektur" bereits teilgenommen haben. Es sollen nur aktuelle, zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist fertiggestellte Projekte, die nicht älter als drei Jahre sind, angemeldet werden. Werbeanlagen, Beschilderungen o. ä. können ausschließlich als Bestandteil landschafts- bzw. stadtplanerischer Projekte eingereicht werden. In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit der AKS genommen werden. Der Bewerbungsbogen kann als Word-Dokument oder pdf-Datei heruntergeladen werden oder telefonisch bei der AKS-Geschäftsstelle (0681-954410) angefordert werden. Anmeldeschluss: 29. Februar 2008 Bitte beachten Sie, dass der Tag der Architektur in allen Bundesländern stattfindet. In anderen Bundesländern realisierte Projekte sind bei der jeweils zuständigen Architektenkammer anzumelden. Die Teilnahmebedingungen und die Bewerbungsfristen sind unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte im Einzelfall bei der jeweiligen Kammer über die Details. |  |  | | 
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(13.12.2007 / No) Saarländischer Staatspreis für Design 2007 Preis für Hegelmann, Dutt + Kist Die Verleihung des Saarländischen Staatspreises für Design ist seit 1993 fester Bestandteil der Mittelstandspolitik. Vor allem der mittelständischen Wirtschaft soll verdeutlicht werden, dass die Vermarktungschancen bei gutem Design steigen. Ziel ist es, herausragende Produkte zu würdigen. Nur Firmen, die am Landeswettbewerb teilnehmen und prämiert werden, können sich auch am Wettbewerb um den Designpreis der Bundesrepubik Deutschland beteiligen. Zur diesjährigen Auszeichnung standen innovative Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmenskonzepte von Firmen oder Designern. 100 Unternehmen mit 144 Produkten haben sich beworben. Die Jury wählte in ihrer Sitzung im September 13 Preise sowie 5 Anerkennungen aus. Einen Preis erhielt auch die Hegelmann, Dutt + Kist GmbH aus Saarbrücken für ihre Wellenbank „Wave". Die Architektenkammer des Saarlandes gratuliert zu diesem Erfolg! |  |  | | 
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(12.12.2007 / No) Deutscher Architekturpreis 2007 Auszeichnung für Wandel Hoefer Lorch + Hirsch Der von E.ON Ruhrgas ausgelobte Deutsche Architekturpreis wurde in diesem Jahr an das Münchner Architekturbüro Fink & Jocher verliehen. Der mit 30 000 Euro dotierte renommierteste Preis für Architektur in Deutschland zeichnete ihren Entwurf für das Studentenwohnheim am Campus der Technischen Universität München in Garching aus. Die prominent besetzte Jury mit Markus Allmann, Wiel Arets, Werner Durth, Christoph Ingenhoven, Werner Sobek, Hadi Teherani, Arno Sighart Schmid u. a. würdigte die Arbeit von Dietrich Fink und Thomas Jocher als wegweisende Lösung für studentisches Zusammenleben. Hervorgehoben wurde auch das durchdachte Energiekonzept des Gebäudes. Der Deutsche Architekturpreis wird seit 1971 alle zwei Jahre von der E.ON Ruhrgas AG unter der Schirmherrschaft der Bundesarchitektenkammer ausgelobt. Neben dem Hauptpreis wurden fünf Auszeichnungen und fünf Anerkennungen für herausragende Arbeiten verliehen. In diesem Jahr wurden 432 Arbeiten zum Wettbewerb eingereicht, die einen repräsentativen Querschnitt des aktuellen Architekturgeschehens in Deutschland zeigen. Eine mit 5 000 Euro dotíerte Auszeichnung zum Deutschen Architekturpreis erhielt - neben internationalen Architekten wie David Chipperfield Architects, Foster & Partners, Herzog & de Meuron sowie UN Studio - van Berkel & Bos mit Prof. HG Merz - auch das Architekturbüro Wandel Hoefer Lorch + Hirsch aus Saarbrücken für das Dokumentationshaus in Hinzert. Die Architektenkammer des Saarlandes gratuliert zu dieser hohen Auszeichnung! Ausführliche Informationen zum Architekturpreis finden Sie unter http://www.architekturpreis.de. |  |  | | 
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(28.11.2007 / No) Bioklimatische Architektur und erneuerbare Energien - Wettbewerb entschieden Die Technische Kammer Griechenlands und das UIA Arbeitsprogramm "Architektur und erneuerbare Energiequellen" hatten im Oktober 2006 einen internationalen Ideenwettbewerb zum Thema "Erneuerbare Energiequellen und bioklimatische Architektur zum Schutz für Menschen in Gebieten, die von Naturkatastrophen betroffen sind" ausgeschrieben, der im September diesenJAhres entschieden wurde. 1. Preis (20 000 Euro): Architekten-Team aus Lissabon/Portugal 2. Preis (15 000 Euro): Benno Bauer und Sven Weidmann aus Stuttgart 3. Preis (10 000 Euro): Architekten-Team aus Boston/USA Unter den mit jeweils 5 000 Euro dotierten Auszeichnungen gab es mit einem Architekten-Team aus Nürnberg weitere deutsche Preisträger.
Die Projekte können unter http://www.arescompetition.com/site/ eingesehen werden. |  |  | | 
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(16.11.2007 / No) 15 Jahre ARGE Baurecht: Rechtsstreit lässt sich oft vermeiden Bauen wird seit Jahren immer aufwändiger, und die am Bauprozess Beteiligten benötigen zunehmend juristische Hilfe, um ihre Wünsche und Vorstellungen baurechtlich abzusichern und durchzusetzen. Unterstützung finden sie dabei durch qualifizierte Baujuristen der ARGE Baurecht. Die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) wurde 1992 gegründet. Seither ist die Gemeinschaft auf über 2 800 Baurechtler gewachsen. „Unser Anliegen ist es, den Gang zum Gericht möglichst zu vermeiden", erläutert Peter Oppler, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht. „Auseinandersetzungen vor Gericht dauern lange, sind teuer und kommen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Viel häufiger zahlt sich der Vergleich im Vorferld aus." Die von der ARGE Baurecht entwickelte „Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten" (SOBau) erleichtert die Abwicklung der Baugeschäfte. Ratsam ist es, die SOBau bereits bei Vertragsabschluss zu vereinbaren und auch gleich den Schlichter namentlich zu benennen. Der Schlichter verpflichtet sich, im Konfliktfall unverzüglich tätig zu werden. Weitere Informationen: ARGE Baurecht Dipl.-Ing. Eva Reinhold-Postina Tel. 06257-507990, Fax 06257-507994 Mail office@postina-pr.de www.arge-baurecht.com |  |  | | 
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(16.11.2007 / No) Balthasar Neumann Preis 2008 Europäischer Preis für Architektur und Ingenieurleistungen Als „Ingenieurarchitekt" entwickelte der fränkische Baumeister Balthasar Neumann (1687-1753) innovative konstruktive Lösungen für die typischen Bauaufgaben seiner Zeit. Er vereinte mathematisch-technische Erfindungsgabe, kreative Ingenieurleistungen und gestalterischen Anspruch - Anforderungen, die auch heute große Bedeutung haben und das Zusammenwirken von gestaltenden Architekten und innovativen Ingenieuren erfordern. Dieser Zusammenarbeit ist der von der db - deutsche bauzeitung und dem Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) ausgelobte Preis gewidmet. Er zeichnet Bauten aus, in denen sich architektonische Gestaltungsleistung und innovative Ingenieurkunst verbinden. Der Balthasar Neumann Preis wird zum achten Mal ausgelobt. Er ist mit 10.000 Euro dotiert. Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure. Einsendeschluss: 31. Januar 2008 Jurysitzung: 21./22. Februar 2008 Preisverleihung: 6. Juni 2008 Die vollständigen Auslobungsunterlagen befinden sich als pdf-Datei unter www.db.bauzeitung.de. |  |  | | 
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(16.11.2007 / No) Architektenhonoraranspruch / Beginn der Verjährung Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom 12.05.2006 – AZ. 12 U 44/05 –Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH zurückgewiesen = BauR 07, Seite 1773.
Voraussetzung für die Geltendmachung des Architektenhonorares ist, dass eine prüffähige Honorarschluss-/teilrechnung erteilt wird. Erst dann beginnt die Verjährungsfrist für den Honoraranspruch zu laufen. Dies gilt auch dann, wenn bereits 7 Jahre früher eine solche Rechnung hätte erteilt werden können. Auch dieser Umstand steht der Geltendmachung des Architektenhonorares nicht entgegen, insbesondere wird auch keine Verwirkung ausgelöst. Entsprechend der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss der Architekt alle Teilleistungen einer Leistungsphase des § 15 Abs. 2 HOAI erbringen, wenn die Vereinbarungen mit dem Bauherrn dahin gehen, dass die vom Architekten zu erbringenden Leistungen sich an den Leistungsphasen von § 15 HOAI orientieren. Erbringt der Architekt nicht alle genannten Teilleistungen, muss er sich eine Minderung seines Honorares gefallen lassen. Insoweit verweist das Gericht, wie früher schon der Bundesgerichtshof, auf die sogenannte „Steinfort-Tabelle".
Im zur Entscheidung anstehenden Fall hat das Gericht dem Architekten für die Leistungsphasen 8 und 9 von § 15 Abs. 2 HOAI nur 23% des Gesamthonorares anstatt 34% zugesprochen.
Aus gegebenen Anlass sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich der Architekt sehr gut überlegen sollte, ob er auch die Leistungsphase 9 übernehmen will. Sie erfordert ein Tätigwerden des Architekten von sich aus. Seine Leistung kann insgesamt überhaupt erst abgenommen werden, wenn auch die Leistungsphase 9 erbracht ist. Erst dann beginnt auch die Gewährleistungsfrist für ihn zu laufen. Rechtsanwalt Herbert Beigel |  |  | | 
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(16.11.2007 / No) Honorarrückzahlung an den Bauherrn / Wer muss was beweisen? Urteil OLG Karlsruhe vom 24.05.2006 –Az. 9 U 113/04 – rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH zurückgewiesen, BauR 07, S. 1770. Bei vertraglicher Vereinbarung von Abschlagszahlungen – z. B. § 8 Abs. 2 HOAI – muss der Architekt eine prüffähige Honorarschlussrechnung erteilen, ihm obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe seiner Honoraransprüche, will er Rückforderungen des Bauherrn entgehen. Nach Ansicht des Gerichtes besteht gemäß Urteil des Bundesgerichtshofes in BauRecht 02, Seite 1407, ein vertraglicher Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer abrechnet und ein Überschuss ausgezahlt wird. Ob dies auch gilt, wenn es an einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung fehlt, Abschlagszahlungen nur gem. § 8 Abs. 2 HOAI geltend gemacht sind, bleibt m. E. in der Entscheidung offen. Rechtsanwalt Herbert Beigel |  |  | | 
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(16.11.2007 / No) Vorsicht - Vertragsstrafe muss bei Abnahme vorbehalten werden Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes vom 03.04 2007 – Az. 4 U 587/05 = NJW – spezial 07, Seite 478. Ein Architekt macht sich schadensersatzpflichtig, wenn bei der Abnahme einer Bauleistung kein Vertragsstrafenvorbehalt erfolgt. Das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes entspricht einer langjährigen Rechtsprechung und ist insoweit nichts Neues – vgl. z.B. BGH, NJW 79, 1499 –. Das Vorbehaltserfordernis gilt nicht nur für den BGB-Bauvertrag, sondern auch für den VOB-Vertrag §§ 341 III BGB, § 11 Nr. 4 VOB/B. Der Vorbehalt muss bei der Abnahme erklärt werden. Vorher oder nachher nutzt nichts. Auch bei vorher erfolgter Aufrechnung mit Gegenansprüchen muss der Vorbehalt bei der Abnahme trotzdem erklärt werden. Der Vorbehalt muss bei einem Abnahmeprotokoll auch in das Protokoll aufgenommen werden. Die fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B ist eine besondere Falle. Der Vorbehalt muss innerhalb der genannten Fristen erfolgen. Bei einer Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB muss der Vorbehalt bis zum Zugang der Bescheinigung erklärt werden. Zur wirksamen Erklärung des Vorbehaltes bedarf der Architekt einer ausdrücklichen Vollmacht des Bauherrn. Ist dem Architekten die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bekannt oder muss sie ihm bekannt sein, gehört es zu den Beratungspflichten des Architekten, den Bauherrn auf den notwendigen Vorbehalt hinzuweisen. Das Vorbehaltserfordernis kann in Formularverträgen nicht abgedungen werden. Lediglich der Zeitpunkt bis zur Schlusszahlung kann hinausgeschoben werden. Rechtsanwalt Herbert Beigel |  |  | | 
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(16.11.2007 / No) Energie Atlas Nachhaltige Architektur (Oktober 2007) Planungsrelevante Fakten für eine zukunftsfähige Architektur. Grundlage für eine ganzheitliche Betrachtung des nachhaltigen Bauens. Energie sparen, Umwelt schonen, nachhaltig wirtschaften – Schlagworte, die derzeit aus Politik, Wirtschaft und den Medien nicht mehr wegzudenken sind. Umso wichtiger ist es für Architekten und Ingenieure, ein umfassendes und aktuelles Werk zur Hand zu haben, in dem alle planungsrelevanten Fakten für nachhaltiges Bauen zusammengestellt sind. Von städtebaulichen Rahmenbedingungen, rechtlichen Grundlagen wie EnEV und Energiepass über Entwurfskriterien und Planungsmethoden bis hin zum ressourcenschonenden Einsatz von Material stellt der Energie Atlas ein fundiertes Nachschlagewerk und tägliches Arbeitsinstrument dar. Der Umgang mit erneuerbaren Energien in Gebäuden und die Verwendung nachwachsender Rohstoffe nach dem heutigen Stand der Technik werden ausführlich behandelt. 20 beispielhafte Gebäude verdeutlichen, wie nachhaltige Architektur aussehen kann. Ergänzt wird der Atlas durch ein von den Autoren eigens entwickeltes Bewertungssystem zur Nachhaltigkeit. Zusammen mit der Dichte an Informationen und der Fülle an Grafiken auf insgesamt 280 Seiten wird der Energie Atlas zu einem unverzichtbaren Werk auf dem deutschen und internationalen Markt.
• Umfassend: von städtebaulichen Rahmenbedingungen über Entwurfskriterien bis zum ressourcenschonenden Einsatz von Material • Nachhaltig bauen: Planungsmethoden, Strategien und Bewertungssysteme • Energie im und am Gebäude: Photovoltaik, Solarthermie, Heizungs- und Lüftungssysteme • Energieeffiziente Architektur: 20 vorbildliche Gebäudebeispiele • Mit eigens entwickeltem System zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden 280 Seiten mit zahlreichen Zeichnungen und Farbfotos Preis: Broschierte Ausgabe 83,50 € zzgl. Versand Nähere Informationen bei: Institut für internationale Architektur-Dokumentation GmbH & Co. KG Sonnenstraße 17, 80331 München Tel. 089/381620-0, Fax 089/398670 E-Mail mail@detail.de www.detail.de |  |  | | 
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(09.11.2007 / No) Vergabehandbuch: Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II) Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II) ist am 14.09.2007 in Kraft getreten. Mussten Unternehmen bisher bei allen Vergabeverfahren für öffentliche Bauaufträge einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen, genügt jetzt eine Eigenerklärung oder/und der Auftraggeber fordert selbst Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister an. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 30.000 € für die vorgesehenen Auftragnehmer selbst eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister anzufordern. Bei Baumaßnahmen des Landes wird diese Vorgehensweise ab sofort eingeführt, wie die Hochbauabt. des Ministeriums der Finanzen mitgeteilt hat. Der Austausch der EVM (Einheitliche Verdingungsmuster) und EFB (Einheitliche Formblätter) ist zeitnah vorgesehen. |  |  | | 
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(08.11.2007 / No) Saarbrücker Fassadenwettbewerb 2007 Mit einem gemeinsam initiierten Wettbewerb wollen die Landeshaupstadt und die Sparkasse Saarbrücken dazu beitragen, das äußere Erscheinungsbild der Saar-Metropole positiv zu beeinflussen. Hauseigentümer und Bewohner allgemein sind aufgerufen, sich an einem Fassadenwettbewerb zu beteiligen, dessen Ziel es ist, Wohn- und Geschäftshäuser in Saarbrücken auszuzeichnen, deren Außenfassaden in den Jahren zwischen 2005 und 2007 stilgerecht restauriert, vorbildlich renoviert, modernisiert oder farblich gestaltet wurden. Am Wettbewerb teilnehmen können auch Hauseigentümer, die erfolgreich Graffiti, Schmutz und Schmierereien beseitigt haben und beispielhafte Präventionsmaßnahmen gegen neuerliche Verschmutzung ergriffen haben. Neubauten sind zum Wettbewerb nicht zugelassen. Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer eines Wohn- bzw. Geschäftshauses, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • Das vorgeschlagene Objekt muss in der Landeshauptstadt Saarbrücken liegen. • Die Fassade des Objekts muss nachweislich in den Jahren 2005/2006/2007 restauriert, renoviert, modernisiert bzw. farblich vorteihaft gestaltet worden sein. Zusammen mit dem Teilnahmeschein sollten Vorher- /Nachher-Fotos eingereicht werden. Auf Verlangen sind Nachweise über die vorgenommenen Arbeiten vorzulegen. Die Jury vergibt an die Hauseigentümer drei Preise, die von der Sparkasse Saarbrücken gestiftet werden: Einsendeschluss ist der 31.12.2007 Die vollständigen Auslobungsunterlagen befinden sich unter http://www.saarbruecken.de, Rubrik Rathaus & Politik / Stadtentwicklung / Fassadenwettbewerb.Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern der
Information Rathaus Tel. 06 81 - 905-1000 Sprechzeiten: Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr |  |  | | 
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(30.11.2007/BE /Änderung 13.12.2007/No) Broschüre "Bauherrenpreis 2006" der Architektenkammer des Saarlandes erhältlich bei der Kammergeschäftsstelle Neumarkt 11, 66117 Saarbrücken Tel. 0681/95 44 10 Fax 0681/95 44 111 E-Mail: info@aksaarland.de www.aksaarland.de
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(01.10.2007 / No) Wettbewerb 2007/2008 Kinder zum Olymp Schulen kooperieren mit Kultur Der Wettbewerb der Kulturstiftung der Länder in Zusammenarbeit mit der Deutsche Bank Stiftung Neue Ideen sind gefragt: Schulen, Klassen, Kurse oder Arbeitsgemeinschaften sollen gemeinsam mit kulturellen Einrichtungen oder Künstlern eigene Projekte entwickeln und umsetzen. Die besten Beiträge werden von einer Jury prämiert. Zur Auswahl stehen u. a. folgende Bereiche: Bildende Kunst, Architektur und Kulturgeschichte Anmeldung bis 15. November 2007 Einreichen der Wettbewerbsbeiträge bis 1. März 2008 Geldpreise im Geamtwert von 28.000 € Anmeldung und weitere Infos unter http://www.kinderzumolymp.de. |  |  | | 
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(26.09.2007 / No) Architekturpreis 2008 Metalldächer und -fassaden Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) lobt in diesem Jahr erneut gemeinsam mit dem Bund Deutscher Architekten BDA den Architekturpreis „Metalldächer und -fassaden" aus. Mit diesem Wettbewerb sollen herausragende, beispielhafte Lösungen mit Metall bei der Gestaltung von Dächern und Fassaden herausgestellt und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Erstmals wird der ZVSHK im Rahmen des Architekturpreises 2008 den Sonderpreis „Energie + Architektur" verleihen. Dieser ist jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung selbst, sondern wird vom ZVSHK durch eine Expertenkommission zusätzlich ausgewählt. Die Ausschreibungsunterlagen stehen im Internet unter http://www.wasserwaermeluft.de als Download bereit. |  |  | | 
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(26.09.2007 / No) Energieausweise Die langerwartete Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung EnEV ) ist im Bundesgesetzblatt vom 26.07.2007 veröffentlicht und am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten. Die Energieeinsparverordnung in der Fassung vom 2.12.2004 ist ab 1. Oktober 2007 außer Kraft. In der Energieeinsparverordnung ist in § 21 der Personenkreis festgelegt, der zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude und Modernisierungsempfehlungen berechtigt ist. Zu diesem Personenkreis gehören im Saarland grundsätzlich alle Architekten, weil diese nach der saarländischen Bauordnung § 67 Abs. 1 zur Erstellung der bautechnischen Nachweise, d. h. also auch des Nachweises des Wärmeschutzes einschließlich der Anforderung nach der Energieeinsparverordnung berechtigt sind. Da die Energieeinsparverordnung auf die bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder verweist, ist vor Übernahme eines entsprechenden Auftrages in einem anderen Bundesland zu prüfen, ob dort die Berechtigung zur Erstellung des Energieausweises besteht! Architekten, die während des Studiums einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach dem Studium eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagetechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaues nachweisen können oder aber eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens haben, sind unbeachtlich des landesspezifischen Bauordnungsrechts zur Ausstellung der Energieausweise berechtigt. |  |  | | 
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(26.09.2007 / No) Landesentwicklungsplan Siedlung Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung" vom 4. Juli 2006, wurde im Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 bekannt gemacht und ist damit rechtsverbindlich. Er liegt nun auch in gedruckter Form als Broschüre vor. Auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt kann die Amtsblattfassung des rechtsgültigen Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt Siedlung über den Link http://www.saarland.de/dokumente/thema_bauen_und_wohnen/LEP_Siedlung_2006.pdf abgerufen werden. |  |  | | 
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(25.09.2007 / No) Fernstudium „Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik" Im Baulichen Brandschutz besteht ein großer Weiterbildungsbedarf, nur wenige Planer haben hier fundierte Kenntnisse. Eine Möglichkeit, sich in diesem Bereich weiterzubilden, bietet jetzt die Technische Universität Kaiserslautern. Ab dem Wintersemester 2007/2008 bietet sie zusammen mit dem Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) der TU den Fernstudiengang „Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik" an. Dieser Aufbaustudiengang ist so gestaltet, dass er nebenberuflich in vier Semestern absolviert werden kann. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium in den Fächern Architektur oder Bauingenieurwesen und ein Jahr einschlägige Berufserfahrung. Ein Master of Engineering als Abschluss ist in Planung. Weitere Infos finden Sie unter http://www.brandschutz.zfuw.de. |  |  | | 
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(25.09.2007 / No) BauGB BauNVO contex 5.0 Ausgabe 2007 Der intelligente Systemkommentar auf CD-ROM Mit Urteilen aus der juris-Datenbank Jäde/Dirnberger/Weiß Die bewährte Konzeption von Buch und CD-ROM mit der benutzerfreundlichen EasyLink-Funktion wurde beibehalten: Die Eingabe der jeweilien Indexziffer aus dem Kommentar führt direkt zur Volltextanzeige der Entscheidung und über die context-Funktion zu allen damit im Zusammenhang stehenden Materialien. Für die gleich bleibend hohe Qualität des Inhaltes bürgt das eingespielte Autorenteam aus bekannten Baurechtspraktikern. Die Autoren gehen im Einzelnen sehr detailliert auf die Neuregelungen ein und werten die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte sowie die Stimmen der Fachliteratur umfassend aus. Dabei greifen sie die ersten Ansätze dieser Rechtsprechung zum Europarechtsanpassungsgesetz auf und bieten erste Hilfestellungen zu den weiteren Neuerungen, die das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebracht hat. Auf der CD-ROM stehen über 4.400 höchstrichterliche und obergerichtliche baurechtliche Entscheidungen, u. a. des BVerwG, mindestens ab 1990 im Volltext zur Verfügung. Ältere BVerwG-Entscheidungen sind als Leitsatz erfasst und mit Quellenangaben belegt. Grundlage der Entscheidungssammlung ist die juris-Datenbank zum Baurecht. Die CD-ROM enthält außerdem die Landesbauordnungen aller Bundesländer sowie alle wichtigen weiterführenden Gesetze und Verordnungen im Volltext, u. a. alle Fassungen der BauNVO, die VwGO und das VwVfG. Zusätzlich zum Kommentartext und zu den Nebengesetzen findet der Benutzer die Gesetzesmaterialien zum BauGB 1998 und zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie. Besonders komfortabel ist die Handhabung der CD-ROM. Dazu gehören der direkte Zugang, entweder über die systematische Gliederung oder über die Eingabe eines Suchbegriffs, und das Querblättern nach Paragrafen und Themen genauso wie die benutzerfreundlichen Arbeitshilfen wie beispielsweise die Übernahme von Dokumenten in die Textverarbeitung, die praktische Notizfunktion und der Druckassistent zum schnellen Ausdruck längerer Textdokumente . Zukünftige Vorschriftenänderungen können kostenlos über einen direkten Link von der CD-ROM zum Produktservice unter www.boorberg.de abgerufen werden. Systemvoraussetzung: Windows 98, ME, Windows NT ab 4.0, 2000 oder XP, CD-ROM mit Updates; keine Bezugspflicht für Updates. ISBN 978-3-415-03900-1 Einzelplatzlizenz für die Grundversion 228,-- € Richard Boorberg Verlag GmbH + Co KG, Scharrstraße 2, 70563 Stuttgart
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(20.09.2007 / No) Mittelstandsbeirat Als Nachfolger von Herrn Prof. Hans Rollmann ist Kammerpräsident Herbert Kiefer vom Minister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Hanspeter Georgi, zum ordentlichen Mitglied des 7. Mittelstandsbeirates berufen worden. Gemäß § 22 Abs. 2 Saarländisches Mittelstandsförderungsgesetz hat der Mittelstandsbeirat die Aufgabe, die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der mittelständischen Wirtschaft zu beraten. |  |  | | 
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(17.07.2007 / No) Handbuch der Existenzgründung für Architekten und Ingenieure Dieses Handbuch vermittelt wertvolles Grundwissen für den sicheren Weg in die berufliche Selbständigkeit. In kompakter und übersichtlicher Weise werden Themen behandelt, die für den Aufbau und die Erhaltung einer sicheren Existenz notwendig sind. Das Buch vermittelt Grundlagenwissen in folgenden Bereichen: - Unternehmensplanung, Marketing und Akquisition, Präsentation - Psychologische Wegweiser für den Umgang mit Bauherren und anderen Beteiligten - Rhetorik - Wirtschaftliches Planen - Kosten- und Leistungsrechnung - Finanzbuchhaltung - Versicherungsschutz - Nachfolgeregelung und Wertermittlung im Planungsbüro - Namensrecht - Erfolgreich im Worl Wide Web - Fördermöglichkeiten, Adressen- und Literaturhinweise Erfahrene Fachleute geben unentbehrliche Hinweise für: - Architekten und Bauingenieure, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen - Junge Büros, die ihre Existenz sichern möchten - Stellensuchende, die durch eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung ihre Positio am Markt verbessern wollen.
Autoren: Nedermann/Grüllich/Mack 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2006 ISBN 3-8041-2760-6 Preis: 40,-- € |  |  | | 
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(17.07.2007 / No) Bauchemie Mit der 6. Auflage wird die bewährte Grundkonzeption des Buches unverändert beibehalten. Die einzelnen Abschnitte des Buches wurden dem neuesten Kenntnisstand angeglichen und die für die einzelnen Baustoffe charakteristischen chemischen bzw. physikalisch-chemischen Verhaltensweisen jeweils im Zusammenhang erläutert. Außerdem wurden die rasch fortschreitenden Entwicklungen auf dem Baustoffmarkt und im Bereich der Bauschadensanalyse berücksichtigt. Nach einer Einführung in die Grundlagen der allgemeinen Chemie für Techniker und Ingenieure wird die Bauchemie in verständlicher und aktualisierter Form dargestellt:
• Reaktionen bei der Herstellung und Verarbeitung der Baustoffe • Reaktionsmöglichkeiten bei der Be-anspruchung durch Umwelteinflüsse am Bauwerk • Erkennung, Planung und Verhinderung von Baustoffzerstörungen
Aus dem Inhalt: • Allgemeine Chemie • Glas und Keramik • Anorganische Bindemittel und Kalksandstein • Die wichtigsten Baumetalle: Eisen und Stahl • Organische Baustoffe • Baustoffkorosion und mögliche Gegenmaßnahmen • Baustoffchemische Prüfungen
Autoren: Knoblauch/Schneider 6., überarbeitete Auflage 2006 ISBN 3-8041-5174-4 Preis: 32,-- € |  |  | | 
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(17.07.2007 / No) Pflichtangaben gemäß § 14 UStG Aus gegebenem Anlass wird noch einmal auf § 14 UStG hingewiesen. Nach dieser Vorschrift muss jede Rechnung folgende Angaben enthalten:
1. vollständigen Namen und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers (Auftraggeber) (7) 2. die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte USt-Identifikationsnummer 3. das Ausstellungsdatum 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer) 5. Umfang und die Art der erbrachten Leistung (8) 6. den Zeitpunkt der Leistung (9) 7. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag (10) 8. einen Hinweis auf eine 2-jährige Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers, wenn dieser kein Unternehmer ist, oder die Leistung nicht für seinen unternehmerischen Bereich erbracht wurde. Rechtsanwalt Herbert Beigel |  |  | | 
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(17.07.2007 / No) Praxiskommentar zur VOB Teile A, B und C Der Autor zeigt präzise und verständlich formuliert auf, welche Auswirkungen die geänderten Vorschriften der neuen VOB 2006 auf die Bauleistungen haben. Durch die kompakte und übersichtliche Darstellung sind die Vorschriften auch für den nichtjuristischen Leser schnell zu erfassen. Sein besonderes Augenmerk hat der Autor auf die Erläuterungen zur VOB/C gelegt und ausführliche Anleitungen zur DIN 18299 mit aufgenommen. Die besondere Vorzüge: • Präzise und verständliche Formulierung • Ablaufdiagramme zu wichtigen Verfahrensabschnitten • Praxistipps für klare Vertragsregelungen
Die beiliegende CD-ROM dient als ergänzende Arbeitshilfe zum Buch und macht umständliches Nachschlagen überflüssig. Sie enthält die im Kommentar zitierten Entscheidungen aus der Zeitschrift ?baurecht? im Wortlaut. Gesucht werden kann gezielt aufgrund der im Kommentar enthaltenen Urteilszitate. Autor: Dr. Norbert Herig 3. Auflage 2006 ISBN 978-3-8041-5117-8 Preis: 64,-- € |  |  | | 
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(17.07.2007 / No) VOB im Bild Hochbau- und Ausbauarbeiten Abrechnung nach der VOB 2006 Das Standardwerk „VOB im Bild" ermöglicht eine einfache und sichere Abrechnung nach der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Es fasst die wichtigsten geltenden Abrechnungsbestimmungen zusammen und erläutert sie praxisnah und leicht verständlich in Text und Bild. Grundlage der aktuellen 19. Auflage der „VOB im Bild Hochbau- und Ausbauarbeiten" bildet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Ausgabe 2006. Von den insgesamt 63 Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C, Ausgabe 2006, behandelt das Werk 44 hochbauspezifische ATVs. Die Neuauflage berücksichtigt erstmals die neue ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten. 31 ATVs sind fachtechnisch bzw. redaktionell gegenüber der VOB 2002 überarbeitet und aktualisiert. Die Kommentierungen weiterer ATVs wurden, soweit fachlich erforderlich, überarbeitet und ergänzt. Die 19. Auflage der „VOB im Bild Hochbau- und Ausbauarbeiten" spiegelt den aktuellen Stand der hochbaurelevanten Regelungen zur Abrechnung nach der VOB 2006 wieder. Damit gibt sie den für Ausschreibung, Angebot, Aufmaß und Abrechnung Verantwortlichen eine wertvolle Hilfestellung zur Lösung bzw. Vermeidung von Konflikten bei der Abrechnung von Bauleistungen. ISBN 978-3-481-02412-3 Preis: 110,-- € Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co KG Stolberger Straße 84, 50933 Köln Tel. 0221/5497-120, Fax 0221/5497-130 E-Mail: service@rudolf-mueller.de Internet: www.baufachmedien.de
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(17.07.2007 / No) DETAIL pro Der Weg zum eigenen Haus Bauen mit Architekten Dieses Buch erläutert das Abenteuer Hausbau praxisnah an Fallbeispielen realisier- und finanzierbarer Wohnhäuser. Von den Ansprüchen an das Eigenheim bis zur Finanzierung und Beratungsmöglichkeiten bietet das Buch einen Überblick und hilft bei der Entscheidungsfindung. Die vorgestellten Projekte zeigen, wie die Zusammenarbeit funktioniert, Statements der Bauherren und Architekten bieten individuelle Erfahrungsberichte. Diese unterschiedlichen Sichtweisen auf den Planungs- und Bauprozess geben ein umfassendes Bild vom Ablauf des Hausbaus. Ein Buch für alle, die sich ein Wohnhaus wünschen, das ihre individuellen Bedürfnisse erfüllt.
• Wie bekomme ich das Haus, das meinen Vorstellungen entspricht? • Warum mit einem Architekten bauen? • Wie finde ich den richtigen Architekten? • Kann ich kostengünstig mit Architekten bauen? ISBN 978-3-920034-17-1 Preis: 29,90 € zzgl. Versandkosten Erhältlich bei: Institut für internationale Architektur-Dokumentation GmbH & Co KG Sonnenstraße 17 80331 München Internet: www.detail.de E-Mail: mail@detail.de Tel. 089/38 16 20-0 Fax: 089/39 86 70 |  |  | | 
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(16.07.2007 / No) OPUS Kulturmagazin für das Saarland und die Großregion OPUS ist das erste Kulturmagazin für das Saarland und die europäische Großregion. Die Leser werden im 2-Monats-Rhythmus in den Ressorts Kultur, Nachbarn, Wissen und Erinnerung mit Hintergrundberichten, Besprechungen, Kulturnotizen, Kulturtipps, Interviews, Erzählungen und Essays zur Kultur informiert. Jedes Magazin hat zusätzlich ein Schwer- punktthema, das jeweils von sehr bekannten Autorinnen und Autoren profiliert wird. Das hochwertig produzierte Magazin wird vom Verlag Saarkultur, einer gemeinnützigen Tochtergesellschaft der Saarländischen Gesellschaft für Kulturpolitik e.V., herausgegeben. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.opus-kulturmagazin.de.
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(21.06.2007 / No) Prüfingenieure für Baustatik und Prüfingenieure für Standsicherheit Im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 22 vom 31. Mai 2007 wurde das Verzeichnis der Prüfingenieure für Baustatik bzw. Prüfsachverständigen für Standsicherheit veröffentlicht (Preis: 1,40 €). Kammermitglieder haben die Möglichkeit, die Liste als Telefax bei der Geschäftsstelle der AKS anzufordern (Tel. 06 81 - 95 44 10). Das Amtsblatt des Saarlandes ist in Saarbrücken erhältlich bei der Amtsblattverkaufsstelle, Bleichstraße 21-23, 66111 Saarbrücken, Öffnungszeiten: Mo - Do 8.15 -18.00 Uhr, Fr 8.15 - 17.00 Uhr. |  |  | | 
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(21.06.2007 / No) Architektenrecht Mit der 5. Auflage konzentriert sich die Darstellung des Architektenrechts auf die Kommentierung der praxisrelevanten Fragen zu Honorar und Haftung des Architekten. Die neuere Rechtsprechung mit ihren Auswirkungen auf Fälligkeit und Abrechnung der Honorarforderungen, aber auch in Bezug auf die neue Teilerfolgsrechtsprechung nebst den honorarrechtlichen Auswirkungen der Rechtsprechung zum Vertragsgegenstand werden praxisgerecht dargestellt, z. B. hinsichtlich der Voraussetzungen für Mehrfachplanungshonoraransprüche. Ferner werden die praxisrealen Anspruchsgrundlagen zur Haftung des Architekten systematisch aufbereitet und anhand von Beispielen erläutert. Insoweit dient die umfassende Darstellung des Haftungsrechts und der Leistungspflichten des Architekten als aktualisierte Arbeitsgrundlage für alle mit Architektenrecht befassten Personen. Aus dem Inhalt: Erweiterte Erfolgsbeschreibung durch Teilerfolgsrechtsprechung des BGH, Teilerfolge im Auftraggeberinteresse durch Rechtssicherung, Dokumentation, Nachweisverpflichtungen, Selbstbeseitigungsrecht des Architekten nach neuem Schuldrecht, Mehrfachplanungshonorar bei Planungsänderungen und Bauunternehmerinsolvenzen, Wirtschaftliche Planung (Baukostenplanung) durch DIN 276 November 2006, Bedarfsplanung u. a., Honorarermittlung bei Teilaufträgen durch Quotenbildung oder nach Einzelgewerken, Grenzen des Vertretbarkeitsrahmens bei Honorarzonenvereinbarungen, Erschließung der Praxisprobleme des Architektenrechts durch 62 Seiten Stichwortverzeichnis. Bestell-Nr. 978-3-8041.4761-0 Preis: 148,-- € Wolters Kluwer Deutschland GmbH Hermann-Luchterhand-Straße 10 56566 Neuwied E-Mail: info@wolterskluwer.de www.wolterskluwer.de |  |  | | 
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(21.06.2007 / No) Architekten in Deutschland Die Bundesarchitektenkammer hat für das Jahr 2006 einen weiteren Zuwachs an eingetragenen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern in den Architektenkammern ermittelt. Zum 1.1.2007 waren insgesamt 119.425 Mitglieder in die Architektenlisten eingetragen, das ist gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs um 1127 Personen. Im Schnitt kommt 1 Architekt bzw. Stadtplaner auf 690 Einwohner. Deutschland hat damit im europäischen Vergleich eine sehr hohe Architektendichte, die allerdings regional unterschiedlich ist. Spitzenreiter ist Hamburg, wo auf 1 Kammermitglied 478 Einwohner kommen. Die geringste Architektendichte ist in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen. Dort kommen 2.676 auf 1 Kammermitglied. Im Saarland kommen 1025 Einwohner auf 1 Kammermitglied. Innerhalb der Architektenschaft sind 87% der eingetragenen Mitglieder Hochbauarchitekten. Als Landschaftsarchitekten betätigen sich 5,5%, als Innenarchitekten 4,4%, und 3,1% aller Kammermitglieder sind als Stadtplaner tätig. Etwas mehr als die Hälfte aller Mitglieder sind Freiberufler. Nach Ansicht der Bundesarchitektenkammer wird die Anzahl der Architekten und Stadtplaner in Deutschland in den nächsten Jahren nur noch moderat zunehmen. Als Indiz hierfür gilt der Rückgang der Absolventenzahl in den letzten 3 Jahren sowie der Rückgang der Anzahl der Studierenden in den letzten 7 Jahren. Die Bundesarchitektenkammer rechnet bis zum Ende des Jahrzehnts dennoch nicht mit einer Entspannung auf dem Arbeitsmarkt. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der arbeitslosen Architekten und Stadtplaner in den letzten 1½ Jahren zwar deutlich zurückgegangen. Nicht berücksichtigt wird dabei allerdings, dass freiberuflich tätige Personen ohne Arbeit nicht registriert werden. |  |  | | 
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(21.06.2007 / No) Verbindliche Kostenschätzung / Architektenhaftung Urteil der Oberlandesgerichtes Köln vom 12.01.2007, Az. 19 U 128/06. Eine Bauherrengemeinschaft beauftragte eine Architektengesellschaft mit den Leistungsphasen 1 - 9 von § 15 HOAI zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Servicehalle. Eine Kostenaufstellung der Architekten wies die Gesamtbaukosten mit netto rd. 1,7 Mio. DM (inkl. Nebenkosten) aus. In dem dazugehörigen Anschreiben hieß es: „Da uns noch nicht alle Angebote vorliegen, haben wir auf Basis vergleichbarer Projekte die Kosten übernommen. Die Kosten sind auf 5% genau ermittelt. Weiter wurde mitgeteilt: „Da die Kostenaufstellung mit einer Sicherheit von 5 - 8% erstellt worden ist, können 3% abgezogen werden." Entsprechend wurden die Gesamtkosten mit rd. 1,655 Mio. DM angegeben. Im Laufe des Prozesses wurden durch einen Sachverständigen die tatsächlichen Baukosten in Höhe von rd. 2,435 Mio. DM festgestellt (abzgl. von den Bauherren verursachte Mehrkosten in Höhe von rd. 305.000,-- DM). Das Landgericht hatte die Architekten wegen Kostenüberschreitung zu nicht unerheblichem Schadenersatz - rd. 101.000,-- € - verurteilt. Die Berufung zum Oberlandesgericht Köln blieb erfolglos. Unter Berücksichtigung der oben genannten Begleitschreiben zu den Kostenaufstellungen sei von einer „verbindlichen" Kostenangabe als Vertragsgrundlage auszugehen. Die Einhaltung der genannten Kosten sei als vertraglich geschuldete Beschaffenheit des Architektenwerkes anzusehen - § 633 II BGB -. Jeder Architekt mag es sich daher sehr genau überlegen, ob er in der Lage ist, solch verbindliche Kostenangaben im Zuge seiner Kostenermittlungen zu machen. Schäden aus fehlerhaften Massen- oder Kostenermittlungen sind im übrigen durch die Haftpflichtversicherung der Architekten nicht gedeckt. |  |  | | 
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(18.04.2007 / No) Dorfentwicklungsrichtlinie Im Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2007 ist die Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (Dorfentwicklungsrichtlinie - DERL) veröffentlicht. Danach gewährt das Saarland Zuwendungen zur Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung in ländlichen Gemeinden, Orten und Ortsteilen, wobei Maßnahmen zur Verbesserung des dörflichen Gemeinschaftslebens und der dafür erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt stehen. Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt und beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähige Ausgaben sind auch die Honorare für Architektenleistungen bei Hochbaumaßnahmen. Das Amtsblatt des Saarlandes vom 8.3.2007 kann unmittelbar bezogen werden bei der Amtsblattverkaufsstelle in Saarbrücken, Bleichstraße 21 - 23 in 66111 Saarbrücken. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8.15 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.15 Uhr bis 17.00 Uhr. |  |  | | 
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(18.04.2007 / No) Denkmalförderrichtlinie Im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 11 vom 22.03.2007 ist die zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes aus Mitteln der Denkmalpflege zur Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie - DFRL -) abgedruckt. Die Richtlinie ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Sie bildet die Grundlage für Zuwendungen zur Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern. Gefördert werden denkmalbezogene Maßnahmen, hierzu zählen u. a. a) bauliche Aufwendungen an charakteristischen Bauteilen wie Fassaden, Dachdeckungen, Gewölben, Decken, Fußböden, Fenster, Türen und Treppen b) Aufwendungen, die sich aus der Anwendung besonderer Materialien ergeben, wie z.B. Edelhölzer, Kupfer, sonderformatige Steine bzw. aus der Anwendung historisch bedingter Handwerkstechniken c) Konservierung und Restaurierung an Werken der architekturbezogenen Kunst und beweglichen denkmalwerten Ausstattung d) Rekonstruktion archäologischer Objekte e) Leistungen zur Sicherung wirtschaftlich nicht genutzter Denkmale, wie z.B. Mahnmale, Standbilder, Kleinarchitektur, Stadtmauern, Ruinen usw. f) Notsicherung stark gefährdeter Objekte oder gefährdeter sichtbarer Bodendenkmale g) Maßnahmen zum Schutz von Denkmalen vor Witterungseinflüssen, fremdem Zutritt und Zugriff (Überdachung, Schaffung von Räumlichkeiten zur Unterbringung von Denkmalen, insbesondere Kleinarchitektur, geschützte Ausstattung, Geräte, Maschinen usw.) h) Regenerierungsmaßnahmen am objekttypischen Pflanzenbestand im Interesse der Erhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen der Landschafts- und Gartengestaltung und i) die Pflege und Kultivierung von historischen Parkanlagen j) Aufmaße, Dokumentationen, Prospektionen u.ä.
Zuwendungsempfänger sind die Eigentümer von Kulturdenkmalen; eine Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist, dass die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erfolgt ist. Das Amtsblatt ist bei der Saarländischen Druckerei und Verlag GmbH zu beziehen. Die Amtsblattverkaufsstelle befindet sich in Saarbrücken, Bleichstraße 21-23, die Öffnungszeiten sind Mo - Do 8.15 - 18.00 Uhr und Freitag 8.15 - 17.00 Uhr. |  |  | | 
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(23.03.2007 / No) Verband der freien Berufe des Saarlandes Aktuelle Themen aus dem Bereich der freien Berufe finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes der freien Berufe http://www.freie-berufe.de. |  |  | | 
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(27.02.2007 / No) Gebaute Geschichte Ein Geschichtsbuch über Bauen und Denkmalschutz Das Buch "Gebaute Geschichte", erschienen im Klett Verlag, liefert Hintergrundinformationen über Entstehung und Geschichte von bekannten Gebäuden in Deutschland - angefangen vom Berliner Reichstag über die Völklinger Hütte im Saarland bis zur Speicherstadt im Hamburger Hafen. "Gebaute Geschichte" ist ein Überblick über den Zusammenhang von Baukunst und Geschichte, der hilft, Architektur bewusster wahrzunehmen. Herausgeber sind die Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Das Buch konzentriert sich auf die Architektur in Deutschland, zieht aber immer wieder Parallelen zu Bauten in der ganzen Welt. Gert Kähler, Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Architekturgeschichte, geht auf die Frage der Stadtplanung im Allgemeinen ebenso ein wie auf die Landschaftsgestaltung. Weitere Themen sind der Wohnungsbau, Industrieanlagen und öffentliche Gebäude wie der Kölner Dom oder der Reichstag in Berlin. Darüber hinaus führt das Buch in den Denkmalschutz ein und fragt nach Möglichkeiten, Gebäude zu erhalten und umzubauen. Arbeitsanregungen am Beginn jeden Kapitels und ein Fragebogen zur Beschreibung von Architektur und ihrer Wirkung am Ende des Buches liefern wertvolles Unterrichtsmaterial für den Geschichts- und Kunstunterricht. Alle übrigen interessierten Leser erhalten einen umfangreichen Überblick über die Geschichte der Architektur in Deutschland. Gebaute Geschichte Ein Geschichtsbuch über Bauen und Denkmalschutz ISBN 978-3-12-920001-8 Preis: 19,25 € Ernst Klett Verlag GmbH |  |  | | 
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(15.02.2007 / No) Neue VgV, VOB, VOL und VOF in Kraft Am 1. November 2006 ist die Änderung der Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten. Verwiesen wird insbesondere auf die 2006 neu herausgegebenen Teile und Abschnitte der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) sowie der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Die aktuellen Verordnungen können im Internet heruntergeladen werden: - Die VgV unter www.bmwi.de / Wirtschaft / Wirtschaftspolitik / Öffentliche Aufträge, - der Einführungserlass des BMVBS sowie die Teile A und B der VOB - Ausgabe 2006 unter www.bmvbs.de / Bauwesen /Bauauftragsvergabe / Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), - die VOL/A 2006 unter www.bmwi.de / Wirtschaft / Wirtschaftspolitik / Öffentliche Aufträge / Vergaberecht-Vorschriften . Das saarländische Ministerium der Finanzen und das ihm nachgeordnete Landesamt für Zentrale Dienste haben die Vergaberegelungen seit Dezember 2006 für ihre Geschäftsbereiche eingeführt. Bereits begonnene Vergabeverfahren werden nach dem Recht und den Vergabebestimmungen, die zu Beginn des Verfahrens galten, beendet. |  |  | | 
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(18.01.2007 / No) Kooperationsformen für Architekten Der Trend geht in jüngster Zeit verstärkt dahin, Planungsaufträge nicht mehr in der Form eines Architekturbüros, das von einem Alleininhaber geführt wird, abzuwickeln, sondern dauerhaft Planungsgesellschaften oder projektbezogene Arbeitsgemeinschaften zu gründen. Auch die Generalplanung ist zunehmend ein Thema, das vom Markt gefordert wird und auf das die Architekten reagieren müssen. In einer von der Architektenkammer Niedersachsen erarbeiteten Broschüre werden die für die Architekten wichtigsten Gesellschaftsformen mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt. Im Mittelpunkt der Broschüre stehen die Kooperationen zwischen Planern. Vorgestellt werden aber auch die Möglichkeiten von Zusammenschlüssen von Planern mit baugwerblichen Firmen. Die Broschüre enthält Orientierungshilfen zu Vertragsgestaltungen und kann jedem zur Lektüre empfohlen werden, der komplexere Projekte abwickeln möchte. Der Versand der Broschüre erfolgt gegen Vorauszahlung der Kosten (2,50 € inkl. Versandkosten) auf das Konto der AKS bei der Bank 1 Saar, Kto-Nr. 6598005 (BLZ 59190000). Bitte bei der Überweisung die Lieferadresse und den Verwendungszweck angeben! |  |  | | 
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(18.01.2007 / No) HOAI - das unbekannte Wesen Die seit nunmehr 30 Jahren geltende Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI - ist bei vielen Architekten immer noch relativ unbekannt. Dies hat sicherlich nicht zuletzt seinen Grund darin, dass die HOAI alles andere als leicht verständlich formuliert ist. Viele Beratungsgespräche haben die gleichen Fragestellungen zum Gegenstand. Diese Tatsache hat die Architektenkammer Niedersachsen veranlasst, zu den häufig gestellten Fragen in kurzer und verständlicher Art und Weise Antworten zu formulieren und in Form einer Broschüre zu veröffentlichen. Die Architektenkammer des Saarlandes hat das Angebot der Architektenkammer Niedersachsen aufgegriffen und eine größere Anzahl der Broschüre erworben. Wenn auch nicht alle Honorarfragen abschließend in dem Druckwerk behandelt werden können, so besteht für den geneigten Leser doch die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick über die am häufigsten auftretenden Probleme der HOAI zu verschaffen. Die Broschüre kann bei der Architektenkammer des Saarlandes für 2,50 € pro Stück (inkl. Versandkosten) bestellt werden. Die Überweisung des vorstehend genannten Betrages auf das Konto Nr. 6598005 bei der Bank 1 Saar (BLZ 59190000) mit Angabe von Verwendungszweck und Lieferadresse genügt, um ein Exemplar der Broschüre zugeschickt zu bekommen. |  |  | | 
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(18.01.2007 / No) Clever saniert! Die saarländische Energiesparkampagne. Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen. Ralph Schmidt Die Rolle der energetischen Sanierung von Altbauten hat in den letzten Jahren auch im Saarland stark an Bedeutung gewonnen. Der demografische Wandel, steigende Energiekosten, die Notwendigkeit der CO2-Einsparung, veränderte gesetzliche Vorgaben und staatliche Förder- und Anreizprogramme haben das Energiesparen zu einem wichtigen Thema werden lassen. Die Vielzahl an Themen und Anforderungen überfordert aber sehr oft die Hausbesitzer, wenn es um die Wahl der richtigen Maßnahmen, Vorgehensweise oder auch der Finanzierung geht. Viele Potenziale und Chancen für eine optimale energetische und wirtschaftliche Sanierung bestehender Gebäude werden verschenkt, da nicht alle oder missverständliche Informationen beim Kunden ankommen. Gleiches gilt auch für die Bau- und Ausbauhandwerke, Architekten und Ingenieure, Wohnungsgesellschaften usw., also für die Fachleute, die nicht umfassend über alle und aktuelle Informationen verfügen. Die Informationskampagne „Clever saniert!" wird im Jahr 2007 gezielt an diesen Stellen ansetzen, um heute eine effiziente Umsetzung von Sanierungsvorhaben und die optimale Nutzung vorhandener Fördermittel zu ermöglichen. Kompetente und kostenfreie Beratungs- und Informationsangebote Die saarländische Kampagne verfolgt dabei mehrere Ziele: Bereitstellen von verständlichen Informationen, aktive Unterstützung der angesprochenen Zielgruppen, insbesondere Hausbesitzer und Bauhandwerk, Auslösen von Investitionen, Steigerung der CO2-Einsparung. Vor allem Hausbesitzer und Bauherren, Handwerker, Architekten, Ingenieure und Energieberater brauchen gezielte Unterstützung, um die vorhandenen Chancen und Potenziale besser nutzen zu können. Deshalb ist eine konzentrierte, auf die Belange des Landes abgestimmte Kampagne gerade jetzt richtig und wichtig. Um die Ziele der Kampagne effizient zu erreichen, werden unterschiedliche Bausteine umgesetzt. Basierend auf den vorhandenen Beratungsangeboten der ARGE Solar und des Saar-Lor-Lux-Umweltzentrums werden in der Kampagne „Clever saniert!" folgende Bausteine neutral und kostenlos angeboten: • Kompetente und neutrale Beratung • Umfassendes Informationsmaterial • Branchenbuch „Gebäudesanierung" • Internetangebote „www.clever-saniert.de" • Infoveranstaltungen für Hausbesitzer, Handwerker und Architekten • Pressekonferenzen und Telefonaktionen • Ausstellungen, Messen • Exkursionen und Best-practice-Beispiele Unter der Federführung des Ministeriums für Umwelt werden das Saar-Lor-Lux-Umweltzentrum und die ARGE Solar die Kampagne eng mit weiteren saarländischen Partnern, z. B. der Architektenkammer des Saarlandes, durchführen. Informieren Sie sich jetzt - Wir beraten Sie gerne! Telefon: 0681 – 9762 470 o d e r www.clever-saniert.de Ralph Schmidt ist Geschäftsführer der ARGE Solar e. V., Saarbrücken |  |  | | 
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(20.12.2006 / No) Analyse der Kosten- und Ertragssituation in Architekturbüros Das Gutachten zur Analyse der Kosten- und Ertragssituation in Architekturbüros wurde von der Bundesarchitektenkammer in Auftrag gegeben und durch das Institut Hommerich Forschung erstellt. Das Gutachten zeigt, dass sich die freischaffenden Architekten und Stadtplaner in Deutschland in einer massiven wirtschaftlichen Krise befinden. Die Ergebnisse des Gutachtens lassen befürchten, dass auch ein konjunktureller Aufschwung die schwierige wirtschaftliche Situation der Architekturbüros nicht nachhaltig verbessern wird. Der Berufsstand der Architekten befindet sich in einer strukturellen Krise, die auch die berufspolitischen Entscheidungen der Architektenkammern beeinflussen wird. Das Gutachten kann heruntergeladen werden unter http://www.bak.de/site/1589/default.aspx. |  |  | | 
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(12.12.2006 / No) "Nachfolge im Planungsbüro" Neuauflage des Leitfadens Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) haben im Rahmen des „Kooperationsverbundes Unternehmensübergaben" die 3. vollständig überarbeitete Auflage des Leitfadens „Nachfolge im Planungsbüro" herausgegeben. Aktuelle rechtliche, versicherungsrechtliche und steuerliche Gegebenheiten werden in der Broschüre erläutert. Neben der systematischen Planung der Übergabe bzw. Übernahme wird das Thema „Wertermittlung eines Planungsbüros" intensiv behandelt. Auch die Finanzierung der Unternehmensübergabe wird ausführlich dargestellt. Der Leitfaden hat 24 Seiten und kostet 13 € zzgl. MwSt und Versand. Bestellungen: Verband Beratender Ingenieure Budapester Straße 31 10787 Berlin Fax 030 - 260 62-100 Mail versand@vbi.deBei Fragen zum Thema „Unternehmensübergabe" wenden Sie sich an Martina Gabriel Tel. 030 - 260 62-231 Mail gabriel@vbi.de. |  |  | | 
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(12.12.2006 / No) „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten" Die Bauminister der Länder haben als Konsequenz aus dem Unglücksfall in Bad Reichenhall auf der Bauministerkonferenz im September nochmals die Verantwortung der öffentlichen und privaten Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten betont, bauliche Anlagen stets in verkehrssicherem Zustand zu halten. Um die Eigenverantwortung zu unterstützen, hat die Bauministerkonferenz „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten" erarbeitet. Die Hinweise erläutern z. B., wie bei der Überprüfung bestimmter Gebäudetypen mit höherem Gefährdungspotenzial und höheren Schadensfolgen vorgegangen werden kann. Sie enthalten einen Prüfkatalog für die verschiedenen Bauweisen und geben Orientierungswerte für Zeitintervalle von Überprüfungen vor. Darüber hinaus sind Empfehlungen für das Führen eines „Bauwerks-/Objektbuches" sowie Qualifikationsanforderungen an Personen, die bei „Sichtkontrollen" bzw. „eingehenden Überprüfungen" zum Einsatz kommen, enthalten. Die „Hinweise" sind im Internet unter nachfolgend aufgeführten Adressen verfügbar: http://www.is-argebau.de, http://www.bauministerkonferenz.de/hinweise oder http://www.umwelt.saarland.de, Rubrik „bauen und wohnen", „landesbauordnung". |  |  | | 
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(12.12.2006 / No) DENKMALAKADEMIE der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Das Bildungsprogramm 2007 der Denkmalakademie liegt vor. Unter anderem führt die Denkmalakademie in Zusammenarbeit mit der TU Dresden die Weiterbildung für Architekten und Planer fort und bietet das Ergänzungsstudium "Denkmalpflege und Bestandsentwicklung" sowie eine Reihe von Tagungen an. Das Angebot finden Sie unter http://www.denkmalakademie.de. Mail info@denkmalakademie.de |  |  | | 
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(16.11.2006 / No) Broschüre "Praxis für SiGe-Koordinatoren" - Die Baustellenverordnung in Planung und Ausführung - Die Neuauflage der Broschüre „Praxis für SiGe-Koordinatoren" bietet aktuelle, praxisbezogene Hilfestellungen für alle Baubeteiligten. Inhalte: • Baustellenverordnung in der Praxis • Erfahrungen in verschiedenen EU-Ländern • Sicherheit des Koordinators hinsichtlich Haftpflichtrisiken • Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
Die 3. Auflage der Broschüre kann beim Institut für Baubetrieb e. V. per Post (Holzstraße 36, 55116 Mainz), per Fax (06131-2859-326), per Mail (ifb-mainz@fh-mainz.de) oder online unter www.institut-fuer-baubetrieb.de erworben werden. „Praxis für SiGe-Koordinatoren" - Die Baustellenverordnung in Planung und Ausführung - 3. aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2006/07 Herausgeber: Prof. Eur. Ing. Karl J. Waninger und das Institut für Baubetrieb e. V. ISBN 3-936288-00-3 Umfang: 110 Seiten Preis: 20,00 Euro inkl. MwSt, Versand und Porto
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(16.11.2006 / No) "Wärmeschutz und Energiebedarf nach EnEV 2006" Schritt für Schritt zum Energieausweis für Wohngebäude Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt eine genaue Berechnung des Energiebedarfs und der Einsparpotenziale vor. Die Ergebnisse dokumentiert der Energieausweis. Dieser ist zukünftig nicht nur für Neubauten verpflichtend, sondern muss auch für Altbauten bei Verkauf oder Neuvermietung vorgelegt werden. Das Buch „Wärmeschutz und Energiebedarf nach EnEV 2006" führt schrittweise durch die verschiedenen Nachweisverfahren der EnEV. Das offizielle Schulungsbuch erklärt die bauphysikalischen Grundlagen zu Wärmeschutz , Tauwasserbildung und Luftdichtheit. Es zeigt, wie Bauteile und Anlagen optimiert und Schwachstellen vermieden werden. Zahlreiche Beispiele, Übungsaufgaben und interaktive Simulationen erleichtern das Selbststudium. Mit Hilfe der beiliegenden CD-ROM lässt sich der Energieausweis direkt erstellen. Dazu liefert die CD programmierte Excel-Tabellen zur komfortablen Berechnung nach EnEV 2004 und des Entwurfs der EnEV 2006. Die Profi-CD zu „Wärmeschutz und Energiebedarf nach EnEV 2006" bietet im Vergleich zur Buch-CD eine stark erweiterte Fassung des Programms ENGP-Bautop sowie Programme zur Darstellung und Berechnung von Wärmebrücken und Tauwasserausfall. Sie enthält Arbeitsblätter und Bibliotheken zur schnellen Ermittlung der Anlagenaufwandszahlen nach DIN V 4701-10, zur Optimierung der Dämmschichten, umfangreiche Baustoffbibliotheken nach DIN 4108-4 sowie zu typischen Altbaukonstruktionen und zahlreiche Arbeitshilfen für die Energieberatung. Fachbuch und CDs basieren auf dem Entwurf zur EnEV 2006 vom April 2006. Unter www.enev.baurecht-dienst.de können sich die Nutzer registrieren lassen, um bei Bedarf über die endgültige Fassung der EnEV informiert zu werden.
„Wärmeschutz und Energiebedarf nach EnEV 2006" Schritt für Schritt zum Energieausweis für Wohngebäude Prof. Dipl.-Ing. Karlheinz Volland und Dipl.-Ing. (FH) Johannes Volland Buch inkl. Buch-CD-ROM: 59,- € ISBN 3-481-02243-3 Erweiterte Profi-CD-ROM 2006: 129,- € ISBN 3-481-02268-9 Kombi-Paket Buch und erweiterte Profi-CD-ROM 2006: 159,- € ISBN 3-481-02267-0
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG
Stollberger Straße 84 50933 Köln Tel. 0221 / 5497-120 Fax 0221 / 5497-130 Internet http:// www.baufachmedien.deE-Mail service@rudolf-mueller.de |  |  | | 
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(16.11.2006 / No) Architekten arbeiten nicht kostenlos Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 20.09.2005 - Az. 22 U 210/02, abgedruckt in BauRecht 06, S. 1922 - Revision vom Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Die Frage, ob im Bereich einer Grundlagenermittlung bzw. Vorplanung entgeltliche Tätigkeit des Architekten anzunehmen ist oder nur „Akquisition", beschäftigt immer wieder die Gerichte. Nämlich dann, wenn der Abschluss eines ausdrücklichen Architektenvertrages - sei es mündlich oder schriftlich - nicht nachgewiesen werden kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt hebt noch einmal ausdrücklich hervor, dass derjenige, der die Dienste eines Architekten in Anspruch nimmt, regelmäßig - zumindest stillschweigend - einen Architektenvertrag abschließt und mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung zu rechnen hat. Wenn dies nicht so sein soll, muss von ihm eindeutig darauf hingewiesen werden, dass die Architektenleistung als kostenfrei angesehen wird. Rechtsanwalt Herbert Beigel |  |  | | 
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(18.09.2006 / No) Teledienstgesetz-Abmahnungen - Achtung!! Die Architektenkammer ist davon unterrichtet worden, dass zurzeit in Nordrhein-Westfalen eine Abmahnaktion gegen Architekten wegen Verstößen gegen das Teledienstegesetz (TDG) - Bundesgesetzblatt 2001 I S. 3721 - läuft mit kostenträchtigen Folgen. Es wird eine Unterlassungsverpflichtung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 27.000 € für jede Zuwiderhandlung gefordert nebst anwaltlicher Honorarforderung von rd. 1.200 €. Im Hinblick auf zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung wird dringend empfohlen, den allgemeinen Informationspflichten gem. § 6 TDG sorgfältig nachzukommen. Auf der Internetseite sind mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Name und Anschrift, unter der der Dienstanbieter niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten, 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post (E-Mail), 3. bei juristischen Personen oder Personengesellschaften die Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters, Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregisters, in dem sie eingetragen ist und die entsprechende Registernummer, 4. die Angabe der Kammer, welcher der Dienstleistungsanbieter angehört - z. B. Architektenkammer des Saarlandes, die Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung - Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner -, Angabe des Staates bzw. des Bundeslandes, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, 5. die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind. Für AKS-Mitglieder sind dies: • Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG), Amtsblatt 2004, S. 865 ff. sowie • Hauptsatzung der Architektenkammer des Saarlandes, • Wahlordnung, • Beitragsordnung, • Kostenordnung, • Entschädigungsordnung, • Schlichtungsordnung nach § 19 des SAIG, • Ordnung über die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, • Satzung über die Fortführung der Sterbekasse (alle veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 21.04.05, S. 619 ff.), • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 17.09.1976, i. d. Fassung vom 10.11.2001, Bundesgesetzblatt 2001 S. 2992. 6. Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes. Rechtsanwalt Herbert Beigel |  |  | | 
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(05.04.2006 / No) Laborberichte - das illustrierte Netzmagazin von baubar urbanlaboratorium Die "Laborberichte" in Form eines illustrierten Netzmagazins erscheinen monatlich und sollen den Blick auf die gebaute Umwelt (vorerst in Saarbrücken) erweitern. Die Laborberichte dienen als Anregung, sich mit städtischen Perspektiven allgemein und den Entwicklungen der persönlichen Umgebung auseinanderzusetzen. Die Laborberichte sind als pdf-Dateien herunterladbar unter http://www.baubar.net. Anregungen und Kritik sind ausdrücklich erwünscht. Kontakt
baubar urbanlaboratorium Architekten Carsten Diez und Igor Torres Uhlandstraße 18 66121 Saarbrücken Tel. 0681 - 58 95 693 Fax 0681 - 58 95 694 Mail baubar@baubar.de Internet http://www.baubar.de |  |  | | 
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(14.03.2006 / No Wettbewerbs- und Dienstleistungsausschreibungen Wettbewerbs- und Dienstleistungsausschreibungen, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, sind auf der Homepage der Bundesarchitektenkammer abrufbar unter http://www.bak.de/site/1448/default.aspx. Weitere internationale Ausschreibungen finden Sie ebenfalls unter http://www.tenderfilter.de. |  |  | | 
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(20.12.2005 / No) Recht kompakt: Rechtsprechung in Leitsätzen I ABGRENZUNG ARCHITEKTENVERTRAG Der o. a. Artikel im Deutschen Architektenblatt vom Mai 2005 / Regionalteil Niedersachsen stelllt anhand verschiedener Leitsätze aus Gerichts-Entscheidungen die Problematik des "Zustandekommens eines Architektenvertrages in Abgrenzung zur honorarfreien Akquisitionstätigkeit" dar. Der vollständige Artikel kann als pdf-Datei unter http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/servicedb/dab-05.05.pdf (Seite 30 - 31) eingesehen werden.
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(25.02.2005 / No) "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" Erfassung von Objektdaten für eine Online-Datenbank für kostengünstig und qualtitätsbewusst erstellte Ein- und Zweifamilienhäuser Der Beauftragte der Länder für die "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" beabsichtigt, privaten Bauherren und Erwerbern im Internet Beispiele für kostengünstig und qualitätsbewusst erstellte Ein- und Zweifamilienhäuser vorzustellen. Die Initiative soll neue Impulse für kostengünstiges und qualitätsbewusstes Bauen geben. Dazu wurde eine Online-Datenbank entwickelt, in der bereits errichtete Häuser eingestellt werden sollen. Die Objekte der Datenbank sollen dabei aus Modellvorhaben, Pilotprojekten und Wettbewerben ausgewählt werden.Um eine vergleichbare Darstellung der Beispiele zu erreichen, wurde ein einheitlicher Erfassungsbogen entwickelt. Bei künftigen Wettbewerbs- bzw. Modellvorhaben sollten nach Möglichkeit die ausgewiesenen Objektangaben von den Teilnehmern angefordert werden. Objektdaten können direkt an das
Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken (IEMB) - Kompetenzzentrum kostengünstig qualitätsbewusst Bauen - Salzufer 14 10587 Berlin
übersandt werden. Der Erfassungsbogen steht im Internet unter http://www.kompetenzzentrum-iemb.de zur Verfügung.
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(03.02.2005 / No) Broschüre „Ratgeber Architekturexport“ Die Bundesarchitektenkammer hat eine Broschüre mit dem Titel „Ratgeber Architekturexport – Leitfaden für Architekten und Ingenieure“ herausgegeben. Sie enthält wichtige Tipps für Architekten, die ein berufliches Engagement im Ausland erwägen. Zwischen 5 und 10% der Architektur- und Ingenieurbüros aus Deutschland sind grenzüberschreitend tätig. Seit Mitte der neunziger Jahre haben immer mehr Büros den Schritt auf ausländische Märkte gewagt. Voraussetzungen dafür sind insbesondere Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenz und eine Affinität gegenüber dem Zielland, langfristig gepflegte private Auslandskontakte, eine gewisse Bürogröße sowie eine wirtschaftliche Basis im Inland. Der Ratgeber soll Architekten und Ingenieuren helfen, ihr persönliches Für und Wider zu beleuchten. Die Broschüre kann bei der Architektenkammer des Saarlandes, Neumarkt 11, 66117 Saarbrücken, Tel. 0681-95 44 10, zum Preis von 14 Euro inklusive Versandkosten bezogen werden. |  |  | | 
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(23.12.2004 / No) "Interner Unternehmens-Check - Vorbereitung zum Rating durch die Hausbank" Die von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herausgegebene o. a. Broschüre beinhaltet eine Vielzahl von Checklisten, die dabei helfen können, das eigene Architekturbüro im Hinblick auf die neuen Anforderungen nach Basel II zu prüfen und eventuell vorhandene Defizite abzubauen. Autor des Handbuchs ist eine renommierte Unternehmensberatung, die enge Kontakte zu vielen Kreditinstituten besitzt. Die hieraus resultierenden Informationen und Erfahrungen sind beim Inhalt berücksichtigt worden. Um den neuen Anforderungen schnell zu entsprechen, sollten Architekten und Stadtplaner die neuen Regeln und daraus folgenden Verfahren schnell akzeptieren. Nur dann ist eine angemessene Vorbereitung auf die veränderte Situation bei Kreditverhandlungen rechtzeitig möglich. Das Handbuch bietet eine praxistaugliche Vorgehensweise durch gezielte Fragestellungen und Checklisten an. Die individuellen, unternehmensrelevanten Ergebnisse bilden die Grundlage für weiterführende Darstellungen, beispielsweise die Erarbeitung eines Informationsberichtes für die Hausbank. Interessierte Mitglieder können die Broschüre bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer des Saarlandes, Neumarkt 11, 66117 Saarbrücken, Tel. 0681-95 44 10 beziehen. Stückpreis 6 Euro zzgl. Versandkosten 2,20 Euro. |  |  | | 
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